Haushaltssatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Rottal für das Wirtschaftsjahr 2025

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung Rottal hat in ihrer Sitzung am 16.12.2025 den Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Rottal (BGS-WAS) beschlossen.

Diese wurde am 18.12.2025 in der laufenden Nr. 26 des elektronischen Amtsblattes für den Landkreis Rottal-Inn veröffentlicht und ist unter diesem Link einsehbar. 

https://www.rottal-inn.de/landkreis-region/amtliche-bekanntmachungen/amtsblatt/amtsblatt-2025/

Gleichzeitig wird die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Rottal (BGS-WAS) öffentlich zugänglich gemacht. Einsicht kann während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasserversorgung Rottal, Stadtplatz 29 in 84347 Pfarrkirchen genommen werden.