Diese wurde am 18.12.2025 in der laufenden Nr. 26 des elektronischen Amtsblattes für den Landkreis Rottal-Inn veröffentlicht und ist unter diesem Link einsehbar.
https://www.rottal-inn.de/landkreis-region/amtliche-bekanntmachungen/amtsblatt/amtsblatt-2025/
Gleichzeitig wird die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Zweckverbandes Wasserversorgung Rottal (BGS-WAS) öffentlich zugänglich gemacht. Einsicht kann während der allgemeinen Geschäftszeiten in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasserversorgung Rottal, Stadtplatz 29 in 84347 Pfarrkirchen genommen werden.