Antrag auf Hausanschluss - Rottal

Hinweise zum Antrag auf Hausanschluss

  • Der Antrag für die Verlegung einer Grundstückanschlussleitung bzw. für Arbeiten an der Hausinstallation muss mit den erforderlichen Angaben mindestens 3 Wochen vor dem gewünschten Ausführungstermin bei der Wasserversorgung vorliegen.
  • Nach den Bestimmungen der Wasserabgabesatzung wird zwischen Grundstücksanschlussleitung und der Anlage des   Grundstückseigentümers (Hausinstallation) unterschieden.
  • Grundstücksanschlussleitung
    Arbeiten zur Herstellung, Unterhaltung, Erneuerung, Änderung, Abtrennung und Beseitigung an Grundstücksanschlussleitungen dürfen nur durch den Zweckverband ausgeführt werden.

    Wichtiger Hinweis: Die Einführung der Rohre und Kabel für die Hausversorgung muss zuverlässig gas- und wasserdicht sein. Das fordern DIN 18195 und DIN 18322, ergänzt durch die Technische Regel VP 601 der DVGW. Dafür gibt es industriell gefertigte Hauseinführungssysteme wie die Mehrsparteneinführung bzw. die Einzelbaueinführung die als anerkannte Regel der Technik gelten. Der Einbau von Wellrohren, Flexrohren, KG-Rohren sowie PVC-Rohren als Mauerdurchführung für die Wasseranschlussleitung sind nicht zulässig, da hier eine sachgemäße Abdichtung nicht gewährleistet werden kann. Daher übernehmen wir bei Verwendung dieses Materials keine Haftung für die Dichtigkeit der Mauerdurchführung. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 08744 / 9612 - 0 zur Verfügung. Weitere Informationen zu Thema Hauseinführung erhalten Sie auch im Internet unter www.fhrk.de.
  • Hausinstallation
    Für die Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausinstallation können nur Installationsunternehmen beauftragt werden, die gemäß der AVBWasserV § 12 Abs. 2 und unserer Wasserabgabesatzung (-WAS-) in ein Installateur-Verzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sind und einen gültigen Installateur-Ausweis vorweisen können (Installateurverzeichnis des Zweckverbandes Wasserversorgung Rottal). Die Hausinstallation ist nach den Bestimmungen der DIN 1988 „Trinkwasser-Leitungsanlagen in Grundstücken“ auszuführen. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass die bestehenden Druckverhältnisse den Einbau eines Druckminderventils erforderlich machen können. Dies ist durch das Installationsunternehmen zu prüfen. Schäden, welche der Wasserversorgung durch die Nichtbeachtung dieser Richtlinien entstehen, gehen zu Lasten des Anschlussnehmers.
  • Wir weisen darauf hin, dass die Grundstücksanschlussleitung jederzeit zugänglich sein muss und somit nicht überbaut werden darf (z. B. Bäume, Carports, Garagen, tiefwurzelnde Sträucher, Tonnenhäuschen usw.)
  • Sollten Sie bereits während der Bauphase Wasser benötigen, sogenanntes "Bauwasser", steht Ihnen hierfür unser separater Online-Antrag-Bauwasser zur Verfügung.

Bitte füllen Sie die nachfolgenden Felder entsprechend aus.

Tipp:  
Als Lageplan für Ihr Bauvorhaben können Sie den Lageplan verwenden, der Ihrem Bauantrag (Bauplanmappe) beiliegt.

Nach vollständiger Angabe der Pflichtfelder, der Eingabe der Prüfzahl und dem Klick auf "abschicken", wird uns Ihr Antrag übermittelt. Dieser geht dann in die interne Bearbeitung. Unsere Techniker werden sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um das weitere Vorgehen abzusprechen. Sollten Sie Fragen zum Antrag haben, stehen wir Ihnen gerne unter Tel. 08744 / 96 12 - 0 zur Verfügung.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.

Antrag
Auftraggeber
Bauvorhaben
Unterlagen, die vom Antragsteller zusammen mit dem Antrag einzureichen sind:
Grundstückserklärung
Bei Garagenneubau - auch Garagenan- und -einbau am/im Wohnhaus
Installationsunternehmen

Gemäß § 11 der Wasserabgabesatzung (WAS) dürfen Arbeiten an der Hausinstallation, außer durch das Wasserversorgungsunternehmen (WVU) selbst, nur von ausreichend qualifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. Das Installationsunternehmen muss in ein Installateurs Verzeichnis eines WVU eingetragen sein und einen gültigen Ausweis besitzen. Der Installateur Ausweis muss dem Bauherren vor Beginn der Installationsarbeiten unaufgefordert vorgelegt werden.

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Datenschutzhinweis

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