Wasserpreise

Als Körperschaft des öffentlichen Rechts haben wir unsere Haushaltsführung nach dem Kostendeckungsprinzip zu führen. Wir wirtschaften und erfüllen unsere Aufgabe daher ohne Gewinnabsicht. Unsere Einnahmequellen zur Sicherstellung Ihrer Wasserqualität sowie -quantität sind

Grundlage zur Erhebung unserer Einnahmen bildet unsere Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung, in der jeweils gültigen Fassung. Die aktuelle Fassung finden Sie in unserem Download-Center.